Abmeldung von Kraftfahrzeugen
Rückgabe des Fahrzeugscheins und Entfernung des Dienststempels auf dem Kennzeichen durch die Zulassungsbehörde (vgl. § 14 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 25.4.2006 (BGBl. I 988) m.spät.Änd.); beendet oder unterbricht die Steuerpflicht (§ 5 KraftStG).
Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen
Wird durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers im Geltungsbereich des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) ein Personen- oder Sachschaden verursacht, so kann derjenige, dem wegen dieser Schäden Ersatzansprüche gegen den Halter, den Eigentümer oder den Fahrer des Fahrzeugs ...
Halter eines Kraftfahrzeuges
Kraftfahrzeughalter; diejenige natürliche oder juristische Person oder Gesellschaft, die für eigene Rechnung ein Kraftfahrzeug in Gebrauch hat und Verfügungsgewalt darüber besitzt (nicht notwendig der Eigentümer). Der Halter eines Kraftfahrzeuges ist u.a. verpflichtet, eine ...