Beherbergungsgewerbe
1. Begriff: Die Summe der Beherbergungsbetriebe bildet das Beherbergungsgewerbe.––2. Merkmale: Die amtliche dt. Statistik versteht unter Beherbergungsbetrieben bzw. Beherbergungsstätten: Betriebe, die nach Einrichtung u. Zweckbestimmung dazu dienen, mehr als acht Gäste (im Reiseverkehr) gleichzeitig ...
Beherbergungsvertrag
1. Rechtliche Zuordnung: Beherbergungsverträge sind im Kern Mietverträge (Überlassung des Hotelzimmers etc. auf Zeit gegen Entgelt), auch wenn weitere Leistungen wie Verpflegung, Service etc. hinzukommen. Sie sind folglich grundsätzlich nach den §§ 535 ff. BGB zu beurteilen, sofern dt. Recht zur ...