geringfügiges Bauvorhaben
§ 16 Bauordnung; Maßnahmen zur Erhaltung, Instandsetzung oder Verbesserung von Bauten und Bauteilen sowie sonstige Bauvorhaben, an denen keine baupolizeilichen Interessen bestehen, bedürfen keines Bauverfahrens, sind aber der Baubehörde spätestens 14 Tage vor Beginn schriftlich mitzuteilen. Die ...
Zulässigkeit von Bauvorhaben
Die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist im Baugesetzbuch wie folgt geregelt:
§ 29 BauGB
Begriff des Vorhabens
§ 30 BauGB
Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes
§ 31 BauGB
Ausnahmen und Befreiungen
§ 32 BauGB
Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarf, Verkehrs-, ...