Ausbilder
nach § 20 BBiG bzw. § 21 HandwO vom Ausbildenden mit der Wahrnehmung der Ausbildungsfunktion ausdrücklich beauftragte Person, die dazu persönlich und fachlich geeignet sein muss. Die Ausbilder-Eignungsverordnung (v. 21.1.09 BGBl. I S. 88) schreibt vor, dass sich die betrieblichen Ausbilder arbeits- ...
Ausbilder-Eignungsverordnung
Verordnung vom 16.2.1999 - AusbEignV (BGBl. I 157); legt fest, dass Ausbilder neben ihrer Fachkompetenz auch berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse für den jeweiligen Ausbildungsberuf in einer Prüfung nachzuweisen haben. Mit dem 1.3.1999 ist die Ausbilder-Eignungsverordnung durch die Verordnung ...