Arbeitssicherheit
1. Gesetzliche Grundlage: Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12.12.1973 (BGBl. I 1885) m.spät.Änd.––2. Inhalt des ASiG: a) Es verpflichtet den Arbeitgeber je nach Unfall- und Gesundheitsgefahren, Zahl der Mitarbeiter, Zusammensetzung der ...
Fachkraft für Arbeitssicherheit
(FAS, SiFa oder FASi) wird in Deutschland durch das Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschrieben. Person, die vom Arbeitgeber unter den gleichen Voraussetzungen wie ein Betriebsarzt schriftlich zu bestellen ist und der bestimmte Aufgaben (v.a. Unterstützung des Arbeitgebers beim Arbeitsschutz und bei der ...