Folgeangebot
Der Kreditgeber ist nach dem Risikobegrenzungsgesetz (RisikoBegrG) verpflichtet, den Darlehensnehmer rechtzeitig vor einer Änderung des Kreditvertrages zu unterrichten. Spätestens drei Monate vor Auslaufen einer vereinbarten Zinsbindung oder einer Fälligkeit der gesamten Rückzahlungsforderung soll ...
Lockvogelangebote
irreführende Werbung durch Vortäuschen eines preisgünstigen Gesamtangebots, obwohl nur einzelne Waren und nicht das ganze Sortiment preisgünstig abgegeben werden, oder Vortäuschen einer ausreichenden Menge von Ware zum beworbenen Preis (Ware, die auf Lager liegt und in angemessener Zeit ...