notwendiges Privatvermögen
Zum notwendigen Privatvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die nicht (notwendiges, gewillkürtes oder geduldetes) Betriebsvermögen sein können, z.B. weil sie ausschließlich privaten Zwecken dienen. Dazu gehört z.B. das privat genutzte Einfamilienhaus einschließlich Grund und Boden, Hausrat, Möbel ...
Privatvermögen
1. Begriff: zusammenfassende betriebswirtschaftliche und handelsrechtliche Bezeichnung für privaten Zwecken dienendes Vermögen. Privatvermögen darf in der Handelsbilanz des Kaufmanns nicht ausgewiesen werden.––2. Im Einkommensteuerrecht ist Privatvermögen die Bezeichnung für das Vermögen, das nicht ...